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KLUB DER HUNDERT
BERGPÄSSE ("Confrérie
des Cent Cols") Spielregeln
Für eine Mitgliedschaft im Club der Hundert
Bergpässe muss man mindestens hundert verschiedene Bergpässe mit dem Fahrrad
bezwungen haben. Artikel 2: Angerechnet werden nur Bergpässe, die offiziell so
bezeichnet werden und - in Karten (Michelin, IGN(*) oder
vergleichbaren Karten anderer Länder) eingetragen sind; - auf
Hinweis- oder Richtungsschildern angegeben sind. Artikel 3: Eine
Mindesthöhe ist für die Pässe nicht erforderlich. Es müssen jedoch je hundert
Bergpässe wenigstens fünf angegeben werden, die mindestens auf einer Höhe von
2000 Metern liegen. Artikel 4: Berggipfel
werden nicht angerechnet. Artikel 5: Personen,
die sich anmelden wollen, werden nicht kontrolliert. Wir vertrauen auf die
sportliche Ehrlichkeit der Radfahrer/-innen, die das Radfahren und die Berge
lieben. Artikel 6: Einmal
pro Jahr reichen die Radfahrer/-innen im Zeitraum vom 1. Oktober bis zum
1. Februar folgendes ein: - im
ersten Jahr: die Liste der verschiedenen Bergpässe (wenigstens 100,
davon fünf, die mindestens 2000 m hoch sind), die er/sie bis dahin
befahren haben; - in den
Folgejahren: die Liste der neuen Bergpässe, die er/sie im Jahr befahren hat. Artikel 7: Diese
Listen werden vom Sekretariat des Clubs der hundert Bergpässe überprüft und
bewertet. Der Club behält sich das Recht vor, Pässe zu streichen, die nicht
in den Referenzkatalogen (für Frankreich: “8500 cols de France”) enthalten
sind. In Zweifelsfällen entscheidet eine Kommission (CERP - Commission
d'éthique, de réflexion et de proposition). Artikel 8: Für die
Anmeldegebühr von zur Zeit 12 Euro erhält das neue Mitglied im ersten
Jahr: - sein
nummeriertes und personalisiertes Diplom „Mitglied der hundert Bergpässe“; - die
Clubmedaille; - die
jährliche Clubzeitschrift; - das
Jahresbulletin „Informationen zu hundert Bergpässen“ („Infos Cent Cols“). In den
Folgejahren beträgt der Beitrag zur Zeit 8 Euro. Die Mitglieder erhalten
dafür die jährliche Clubzeitschrift und das Jahresbulletin „Informationen zu
hundert Bergpässen“ („Infos Cent Cols“). Ihr Name wird in die Ehrentafel des
Clubs eingetragen, die der Clubzeitschaft beigeheftet wird. Artikel 9: Jedes
Jahr findet - traditionsgemäß am 15. August - eine internationale
Zusammenkunft auf einem neuen oder berühmten Bergpass statt. Artikel 10: Der Club
ist der Nummer 6384 Mitglied in der FFCT (Französische Föderation des
Fahrradtourismus). Somit kann der Club eine Lizenz der FFCT ausstellen, die
zur Teilnahme an sportlichen Veranstaltungen der Föderation berechtigt
(einschließlich der Versicherung bei Wettkämpfen und beim Training) und zur
Stimmabgabe bei der Generalversammlung der FFCT berechtigt. Artikel 11: Der Club
hat keine Berechtigung, Pässe als solche anzuerkennen und tut dies auch
nicht. Er bittet seine Mitglieder, keine persönlichen Initiativen zu
ergreifen, die zur Benennung eines Passes führen sollen. Für
Frankreich bilden die “8500 cols de France”, die diesen Spielregeln
entsprechen, die offizielle Liste der vom Club berücksichtigten Pässe. Zu
dieser Liste erscheint jedes Jahr eine Überarbeitung und Ergänzung, die vom
Club in Zusammenarbeit mit der CERP erstellt wird. Für die
anderen europäischen Länder hat der Club Arbeitsgruppen aus Mitgliedern
dieser Länder gebildet, die in Übereinstimmung mit den Spielregeln einen
Listenvorschlag mit den Pässen ihrer Länder erarbeitet, der dann von der CERP
überprüft und offiziell veröffentlicht wird. Mit der
Einreichung der ersten Liste verpflichtet sich jedes Mitglied, die
vorliegenden Spielregeln einzuhalten. Artikel 12: Die
Korrespondenz, die Listen der Bergpässe und die Beiträge sind zu senden an: Club des "Cent Cols" 796 route de la Tire FR - 74410
SAINT-JORIOZ (Frankreich) Telephon: +33 (0)4 50 68 57 49 Fax: +33 (0)4 50 68 64 32 E-mail: henry.dusseau@wanadoo.fr
Die Version in Deutsch wurde übersetzt vom Herrn Michael Perény DE - 57555
Mudersbach (Deutschland) E-mail: ok.ok.ok@t-online.de oder
pereny@volny.cz
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